Beschreibung
Die Liegenschaft befindet sich in Zwerndorf im Gemeindegebiet der Gemeinde Weiden an der March im niederösterreichischen Bezirk Gänserndorf. Sie liegt an einem von vier ehemaligen Baggersehen am nordöstlichen Rand von Zwerndorf im Ortsteil Heuparz. Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zur March, welche die Grenze zur Slowakei bildet.
Am Badeteich sind Einfamilienhäuser und kleinere Wochenendhäuser. Entlang der Dammstraße verläuft der Hochwasserschutzdamm der March.
Die Liegenschaft ist als Bauland – Gebiet für erhaltenswerte Ortsstrukturen gewidmet. Für den anteiligen Bereich des Badesees besteht die Widmung Grünland – Wasserfläche. Zulässig sind eine offene oder gekuppelte Bauweise, eine maximale Gebäudehöhe von 4,5m sowie eine Vorgartentiefe von 3m. Die maximale Bruttogrundfläche des Hauptgebäudes beträgt 110m². Es gelten weitere Bebauungsvorschriften laut Verordnung der Gemeinde Weiden an der March.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 624m², davon sind ca. 52m² Wasserfläche des Badeteichs.
Der betreffende Badeteich hat ein Ausmaß von rund 7.000 m² und eine Tiefe von rund 2,0m bis 3,0m. Der Badeteich wird vom Grundwasser versorgt. Der westliche und südliche Uferbereich ist unbebaut. Der See weißt eine Wasserqualität von Naturgewässern auf, welche jährlich geprüft wird. Die Verwaltung des Sees wird von der Eigentümergemeinschaft (Seegemeinschaft) gemeinsam besorgt.
Das Einfamilienhaus wurde Mitte der 1970er Jahre in Massivbauweise errichtet und besteht aus einem Keller und einem Erdgeschoss. Ca. 1985 erfolgte der Zubau des Wintergartens. Das Dach ist mit Dachpaneelen aus Blech gedeckt. Das Erdgeschoss hat eine Wohnnutzfläche von ca. 75m², der Keller hat eine Nutzfläche von ca. 71m².
Die Baubewilligung für die Errichtung des Wohnhauses wurde am 09.04.1974 erteilt, jedoch wurde nach der Fertigstellung des Hauses nicht um Erteilung der Benützungsbewilligung angesucht. Der Zubau des Wintergartens erfolgte ohne baubehördliche Bewilligung, der Abstand zwischen Wintergarten und nördlicher Grundgrenze beträgt nur ca. 1,25m (mit dem Nachbarn wird derzeit ein Verzicht von Schadenersatzansprüchen aufgrund der geringen Abstandsfläche vereinbart). Der Bestand des Wohnhauses mit Ausnahme des Wintergartens könnte als "Altkonsens" nach §70 Abs. 6 NÖ-Bauordnung als bewilligt festgestellt werden. Dazu wäre ein entsprechender Antrag bei der Gemeinde und die Vorlage eines Bestandsplans notwendig (müsste vom Käufer gemacht werden).
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung des Hauses erfolgt über eine Öl-Zentralheizung, der Heizkessel, der Öltank und der Warmwasserspeicher befinden sich im Keller. Der Warmwasserspeicher wurde ca. 2022 erneuert.
Das Haus hat im Erdgeschoss Aluminium-Fenster mit Isolierverglasung. Die Wintergartenfenster und Terrassentür sind aus Holz/Aluminium mit Isolierverglasung.
Das Wohnhaus befindet sich in renovierungsbedürftigem Zustand, die Ausstattung und technischen Anlagen sind veraltet. Im Keller ist Mauerfeuchtigkeit vorhanden.
Anschlüsse: Wasser, Kanal, Strom
Für weitere Informationen bzw. eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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