Beschreibung
EVENTLOCATION - VOLL AUSGESTATTET
UNBEFRISTET
ZWEI SEPARIERBARE BARS + KAFFEEHAUS MIT SCHANIGARTEN
308m² großes, unbefristetes Lokal mit Weitergaberecht
ALTMIETE – die Nettomiete kann nicht geändert werden.
Zwei Personalwohnungen im Hause
(30m² und 60 m²) stehen (gegen Investablöse) günstig zur Verfügung
Kurzbeschreibung
Seit Jahrzehnten etablierte und laufend weiterentwickelte Eventlocation
mit rund 308 m² Mietfläche, ausgelegt für bis zu 250 Gäste.
Die außergewöhnlich umfangreiche Ausstattung, zwei optisch
und akustisch trenn- bzw. verbindbare Eventbereiche
mit komplett ausgestatteten Bars, professionelle Sound- und Lichttechnik.
sowie eine genehmigte Musikbeschallung bis 96 dB bieten beste Voraussetzungen
für Events, Partys, Disco- und Livemusik sowie private Veranstaltungen.
Der vordere, ditte Bereich wird zusätzlich als Kaffeehaus und Bar genutzt
und verfügt über einen kleinen Schanigarten mit 12 Verabreichungsplätzen.
Besonders interessant sind
der unbefristete "Alt-Mietvertrag" mit revolvierendem Weitergaberecht,
sowie die mögliche Offenhaltung von 7:00 bis 5:00 Uhr.
Miete
Nettomiete: € 2.500 BK netto dzt. € 750
Gesamtmiete brutto. dzt € 4.000
Kaution: 3 BMM.
Die vollständig ausgestattete Betriebsübernahme erfolgt altersbedingt.
Ablöse: € 500.000,–
Optional können zwei unbefristete, günstige Personalwohnungen im selben Haus
gegen Inwestablöse zusätzlich übernommen werden.
Auf Anfrage steht Ihnen
ein umfassendes Exposee mit weiteren Details zur Verfügung.
Zwei virtuelle Begehungen der Eventlocation
werden separat zugeschickt.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Elemér Szüts unter der Mobilnummer +43 664 11 888 16 und per E-Mail unter szuets@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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