Beschreibung
Diese attraktive Wohnung im 5. Obergeschoss überzeugt durch ihre helle, moderne Raumgestaltung und die traumhafte Dachterrasse mit Blick auf den Pöstlingberg. Auf rund 50 m² Wohnfläche bietet sie ein durchdachtes Raumkonzept mit vielen Highlights – ideal für Singles oder Paare, die stilvolles Stadtwohnen schätzen. Je nach Verfügbarkeit können Waschmaschine, Tisch und Couch ablösefrei vom Vormieter übernommen werden – ideal für einen unkomplizierten Einzug.
Raumaufteilung & Ausstattung:
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Wohn-/Esszimmer mit möblierter Küche – hell, offen und mit direktem Zugang zur Dachterrasse
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Große Fensterflächen für ein lichtdurchflutetes Wohnambiente
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Schlafzimmer – ruhig gelegen, perfekt zum Entspannen
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Badezimmer mit Badewanne und WC
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Großzügige Garderobe (ca. 9 m²) – viel Stauraum und Platz für Ordnung
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Dachterrasse (ca. 16 m²) – mit herrlichem Ausblick auf den Pöstlingberg
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Hochwertiger Parkettboden
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Klimaanlage – für angenehmes Raumklima zu jeder Jahreszeit
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Lift vorhanden
Lage:
Die Rainerstraße ist eine TOP Lage in Linz – zentral gelegen mit optimaler Infrastruktur, idealer Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und nur wenige Minuten zur Innenstadt, Donaulände, Nahversorgung, Gastronomie und Freizeitmöglichkeiten.
Kostenhinweis:
Die Heiz- und Stromkosten werden verbrauchsabhängig direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben.
Kontakt:
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Lydia Berger - Mobil 0664 18 774 96 - [email protected]
Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter von seinen Mietern die Vorlage eines Einkommensnachweises (Kopie der letzten 3 Lohnzettel), bzw. bei Mietern, die nicht über eigenes Einkommen verfügen (z.B. Studenten), einen erwerbsfähigen Bürgen oder Mitmieter, sowie eine KSV Auskunft (https://www.ksv.at/ksv-auszug/infopass-mieter) verlangt
Kosten für die Vertragserrichtung und Wohnungsübergabe betragen einmalig Euro 195,00 zzgl. 20 % USt seitens Hausverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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