Geschäftslokal mit ca. 100 m² in branchenfreier Nutzung – großer Verkaufsraum, Büro/Personalbereich & eigene Parkplätze

2601 Sollenau / Niederösterreich
2
Zimmer
100 m2
Nutzfläche
€ 2.000,00
Nettomiete

Beschreibung

Zur Vermietung steht ein vielseitig nutzbares Geschäftslokal mit ca. 100 m², ideal geeignet für Einzelhandel, Dienstleistung oder Büro. Die Räume sind funktional und gut aufgeteilt, sodass sich Ihr Geschäft optimal präsentieren lässt.

Raumaufteilung:

  • Großzügiger Verkaufsraum – flexibel gestaltbar, ideal für Kundenzone oder Ausstellung
  • Separates Büro/Garderobe/Küche/Personalraum – multifunktional nutzbar und bestens für Mitarbeiter ausgestattet
  • Zwei getrennte WC-Anlagen – für Kunden und Personal getrennt angelegt

Besonderheiten:

  • Eigene Parkplätze direkt am Objekt – die Anzahl der vermietbaren Abstellplätze wird individuell mit dem Besitzer vereinbart, sodass flexible Lösungen möglich sind
  • Branchenfrei – die Nutzung kann individuell an Ihre Geschäftsidee angepasst werden
  • Helle Räume mit guter Sichtbarkeit und optimalem Zugang

Lage & Infrastruktur:
Das Geschäftslokal befindet sich in einer gut erreichbaren Lage, mit Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, was Kunden und Mitarbeitern eine hervorragende Anbindung bietet. Die Infrastruktur rund um das Objekt trägt zu einem attraktiven Geschäftsumfeld bei.

Für weitere Details oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass sämtliche Informationen auf Angaben unseres Abgebers basieren. Die Cardo Immobilienvermittlung GmbH. kann deshalb trotz größter Sorgfalt nicht für die Richtigkeit dieser Angaben haftbar gemacht werden. Für den Fall, dass Sie oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen das Objekt käuflich erwerben, wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt an Cardo Immobilienvermittlung GmbH. fällig. Dies gilt auch bei Weitergabe der Informationen Dritte (§15 Maklergesetz). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des Bundesministeriums für Handel und gewerbliche Industrie, BGBL 297/1996.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 01.08.2025, 11:45:13 Uhr; Referenz-Nummer: 2354
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