Großzügige Büro-/Kanzlei-/Praxisfläche in Top - Lage

4910 Ried im Innkreis / Oberösterreich
195 m2
Nutzfläche
€ 2.145,28
Nettomiete

Beschreibung

Immobilienart: Geschäftsfläche


Lage/Objekt: Zentrum Ried/I.


Lage/Mietgegenstand: 1. Obergeschoß - kein Lift


Vermittlungstyp: Mietobjekt


Gesamtnutzfläche: ca. 195 m²




Detailbeschreibung: Attraktives Geschäftsgebäude im Herzen von Ried im Innkreis


Dieses Geschäftsgebäude befindet sich in einer gut frequentierten Lage im Zentrum der Bezirkshauptstadt Ried im Innkreis, in Nähe zum Messegelände.


Die zentrale Lage garantiert eine hohe Sichtbarkeit und eine gute Erreichbarkeit für Kunden und Geschäftspartner.


Die großzügige Mietfläche bietet den perfekten Rahmen für Ihre neuen Geschäftsräumlichkeiten.


Zur Ausstattung gehören bereits Sanitärräume, die den Komfort für Mitarbeiter und Kunden erhöhen. Die hellen Räume sorgen für ein angenehmes Arbeitsumfeld und fördern ein kreatives „Wohlfühl-Gefühl“ beim Arbeiten.


Die Räumlichkeiten werden mittels moderner Zentralheizung – Energieträger Gas - beheizt, was für eine angenehme Raumtemperatur sorgt.


Dieses Objekt bietet die ideale Grundlage für Ihr erfolgreiches Unternehmen in einer Top-Lage!


Hauptmietzins € 1.637,58 exkl. 20 % Ust

Betriebskosten € 389,90 exkl. 20 % Ust

Heizkosten € 117,80 exkl. 20 % Ust




Gesamtmietzins 2.145,28 € inkl Ust.


Stromkosten: Werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben.




Bezug: ab sofort verfügbar, Mietverhältnis befristet


Kaution: vier Bruttomonatsmieten


Energiekennzahl: Energieausweis in Arbeit


Vemittlungsprovision: Das Erfolgshonorar der Firma AREV Immobilien GmbH für die Vermittlungstätigkeit sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten beträgt bei Zustandekommen eines gültigen Rechtsgeschäftes 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.

Auf die Funktion als Doppelmakler und die Tätigkeit der Firma AREV als makelnder Hausverwalter wurde hingewiesen.

Rechtsgrundlage der Vermittlungstätigkeit sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Provision ist die Immobilienmaklerverordnung 1996 idgF.


Vergebührung: Die Kosten der Vergebührung sind vom Mieter zu tragen.


Wertsicherung: Verbraucherpreisindex 2020

Lagebeschreibung

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 27.08.2025, 12:25:04 Uhr; Referenz-Nummer: 1937/7645193
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