Beschreibung
Dieses tolle Landhaus mit großem Grundstück und einer traumhaften Aussicht kann ab sofort angemietet werden. Es wurde 1978 in einer ruhigen, sonnigen Lage in der Oberpinzgauer Gemeinde Mittersill errichtet und laufend saniert.
Im Erdgeschoß befinden sich:
- Garderobe
- Vorraum mit Kachelofen
- großzügiges Wohnzimmer mit Kachelofen und Zugang zur Terrasse sowie zum schön angelegten Garten
- Küche mit Speisekammer und Essraum
- weiteres Zimmer / Garconniere mit Bad und Sauna, mit eigenem Eingang/Zugang zur Terrasse
- Besucher-WC
Im 1. Obergeschoß befinden sich:
- Schlafzimmer mit Bad
- Schlafzimmer mit Bad (inkl. Badewanne) und Zugang zum Balkon
- kleines Schlafzimmer
- Toilette
Im Kellergeschoß sind:
- großes Zimmer (z.b. Hobbyraum)
- Waschküche
- Stauraum
- Stauraum
- Heizraum
Ein besonderes Highlight sind die Holzrollos, welche auf Knopfdruck nach belieben gesteuert werden können sowie die Fliegengitter an den Fenstern.
Heizung: Geheizt wird mit einem Kachelofen, sowie mit Fernwärme mittels Fußbodenheizung.
Stellplätze: Ein Doppelcarport, sowie einige Freistellplätze davor sind hierbei eine Selbstverständlichkeit. Auch eine Garage für Fahrräder, etc. ist im Mietpreis inkludiert.
Haustiere: Haustiere sind auf Anfrage erlaubt.
Miete:
- € 1.300,- Miete
- ca. € 700,- BK (direkt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen)
- Strom separat
Kaution: € 4.000,-
Besichtigung: Eine Besichtigung kann jederzeit nach Terminrücksprache vereinbart werden!
Für weitere Fragen und Informationen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren!
Ich freue mir auf Ihren Anruf / Email!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.