Beschreibung
Die moderne 2-Zimmer-Wohnung Top 203 liegt im Hochparterre des 2015 generalsaniertem Gebäudes "Franz-Fritsch-Straße 2". Sie besticht durch einen optimalen Grundriss und einer hochwertigen Ausstattung.
Top Fakten auf einem Blick:
- ca. 40,71 m² Wohnfläche
- ca. 8,49 m² Balkon (östlich ausgerichtet)
- moderne Küche kann zum Preis von EUR 1.200,00 bei Bedarf abgelöst werden
- kein Lift
- Parkplatz im Innenhof optional (EUR 36,00/Monat)
- Gesamtmiete EUR 565,00 (Miete inkl. BK-Akonti; inkl. Heizkosten-Akonto; exkl. Strom; exkl. PP)
Die Wohnung wird vermieterseitig unmöbliert vermietet. Die Küche kann von der aktuellen Mieterin bei Bedarf im Rahmen einer Privatvereinbarung gerne abgelöst werden (€ 1.200,00)
Bei Bedarf kann im Innenhof ein Freistellplatz optional zum Preis von EUR 36,00 /Monat (Kaution: € 270,00) zusätzlich angemietet werden.
Vermittlungstyp: Mietwohnung, 5 Jahre befristetes Mietverhältnis, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich.
Stromkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Heizung/Warmwasseraufbereitung: Fernwärme.
Dem derzeitigen Mieter werden aktuell ca. EUR 42,00 pro Monat vorgeschrieben. ACHTUNG - dies ist lediglich ein Richtwert; die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Verbrauch und von der Entwicklung der Energiekosten ab!
Die angegeben Akontozahlungen für Betriebskosten und Heizkosten sind variable Kosten, die durch die Hausverwaltung bei Bedarf angepasst werden können. Die Akontozahlungen können sich daher gegebenenfalls auch vor dem Mietbeginn ändern!
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgestz (§27 Abs.1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z.13 des Mietrechtsgesetzes. Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin.
Besichtigungen werden gern, allerdings derzeit mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
Das Objekt Franz-Fritsch-Straße 2 befindet sich in optimaler Welser Lage. Den zentralen Stadtplatz und die Welser Geschäftsstraßen mit belebten Cafés, Restaurants und diversen Geschäften erreichen Sie fußläufig in ca. 15 min.