Moderne 2-Zimmer-Wohnung im Welser Stadtzentrum

4600 Wels / Oberösterreich
55,47 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 735,00
Bruttomiete

Beschreibung

Die moderne 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem 2015 generalsanierten Haus und punktet daher mit einer modernen, zeitgemäßen Ausstattung.
Das Objekt befindet sich zwischen der Ringstraße und der Hessenstraße. Die Wohnung gliedert sich in Vorraum, Bad mit Dusche, separates WC, AR, einem Schlafzimmer, einem Wohn- und Esszimmer mit angrenzendem Küchenbereich. Über das Schlafzimmer gelangt man auf den in den Innenhof gerichteten Balkon.

Fakten zur Wohnung:

  • 1 Schlafzimmer
  • ca. 55,47 m² Wohnfläche
  • ca. 8,00 m² Balkon
  • Spiegelschrank und Handtuchheizkörper im Mietpreis inkl.
  • Rollläden an allen Fenstern
  • Küche kann bei Bedarf abgelöst werden (€ 2.200,00)
  • KEIN Parkplatz - Bewohnerparkkarte Stadt Wels
  • Gesamtmiete € 735,00 (Miete inkl. BK-Akonto, inkl. Heizkosten-Akonto; exkl. Strom)

Aufgrund der Größe der Wohnung eignet sie sich perfekt für Paar oder Single-Personen.

Die Küche kann bei Bedarf gerne von der aktuellen Mieterin im Rahmen einer Privatvereinbarung abgelöst werden. Vermieterseitig erfolgt die Vermietung ohne Küche.
 

Vermittlungstyp: Mietwohnung, auf 5 Jahre befristetes Mietverhältnis, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Stromkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Die Aktuelle Mieterin bezahlt aktuelle EUR 26,00 pro Monat. Dies ist lediglich ein Richtwert und hängt vom tatsächlichen Verbrauch und von der Entwicklung der Energiepriese ab.
Heizung: Fernwärme

Die angegeben Akontozahlungen für Betriebskosten und Heizkosten sind variable Kosten, die durch die Hausverwaltung bei Bedarf angepasst werden können. Die Akontozahlungen können sich daher gegebenenfalls auch vor dem Mietbeginn ändern!

Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe des Landes OÖ saniert, daher gilt:
Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz  1993 (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich binnen 6 Monaten aufzugeben. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrags lt. § 30 Abs. 2 Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.

Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen.

 

Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenfalls wegen einem Besichtigungstermin.

 

 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

Das Objekt befindet sich im Zentrum von Wels. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen (im EG des Hauses befindet sich ein Unimarkt).

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 10.11.2025, 14:17:46 Uhr; Referenz-Nummer: 1516/181
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