Beschreibung
Die moderne 2-Zimmer-GartenwohnungTop 602 liegt im EG (Hochparterre) des 2020 generalsaniertem Gebäudes "Franz-Fritsch-Straße 6". Sie besticht durch einen optimalen Grundriss und einer hochwertige Ausstattung.
Top Fakten auf einem Blick:
- ca. 51,90 m² Wohnfläche
- ca. 10,00 m² Balkon (westlich ausgerichtet) + 46,73 m² Garten
- Rollläden an allen Fenstern
- neuwertige Küche gegen Ablöse
- Parkplatz im Innenhof optional (EUR 40,00/Monat)
- Gesamtmiete EUR 789,00 (Miete inkl. BK-Akonto, inkl. Heizkosten-Akonto; exkl. Strom (WW); exkl. Parkplatz)
Die funktionstüchtige Küche (ohne freistehenden Küchlschrank) kann von den Vormieterin abgelöst werden (VB EUR 4.000,00). Vermieterseitig wird die Wohnung zur Gänze unmöbliert vermietet. Die Duschwand bei der Badewanne, sowie eine Fliegengittertüre (Balkon) können ebenso bei Bedarf abgelöst werden (VB EUR 300,00).
Bei Bedarf kann im Innenhof ein Freistellplatz optional zum Preis von EUR 40,00 /Monat (Kaution: € 240,00) zusätzlich angemietet werden.
Besichtigungen finden mit der aktuellen Mieterin statt - Besichtigungstermine sind daher limitiert möglich. Die Fotos wurden teilweise mit KI bearbeitet, um persönliche Gegenstände zu entfernen oder eine bessere Vorstellung über eine mögliche Gestaltung der Wohnung zu geben.
Vermittlungstyp: Mietwohnung, 5 Jahre befristetes Mietverhältnis, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich.
Stromkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme. Warmwasseraufbereitung mittels E-Durchlauferhitzer.
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgestz (§27 Abs.1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z.13 des Mietrechtsgesetzes. Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin.
Besichtigungen werden gern, allerdings derzeit mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
Das Objekt Franz-Fritsch-Straße 6 befindet sich in optimaler Welser Lage. Den zentralen Stadtplatz und die Welser Geschäftsstraßen mit belebten Cafés, Restaurants und diversen Geschäften erreichen Sie fußläufig in ca. 15 min.