provisionsfrei | Repräsentatives Altbaubüro/Geschäftslokal | unbefristet | ab sofort

1090 Wien
3
Zimmer
70 m2
Nutzfläche
€ 827,25
Nettomiete

Beschreibung

Werden Sie auch oft gefragt, WO Sie arbeiten? Im Servitenviertel, Zentrumsnahe in einem Altbaujuwel? Wie hört sich das an? 

 

Objektadresse:
1090 Wien, Glasergasse 21/EG/1

Zimmeraufteilung:
Empfangsraum, 2 Büroräume (getrennt begehbar), Flur,  Bad mit Dusche,WC, Kellerabteil

Eckdaten zum Büro: 

  • unbefristeter Mietvertrag 
  • Mieter muss vorsteuerabzugsberechtigt sein (keine Arztpraxis, Psychotherapiepraxis u.ä)
  • keine Gastronomie - Branche nach Vereinbarung (Büro, Lager, Verkauf) 
  • ab sofort verfügbar
  • keine Durchgangsbüros - jeder Raum extra begehbar
  • Küchenanschlüsse für Teeküche in einem Büroraum vorhanden
  • Schild A3 vor der Türe ist möglich 
  • Erdgeschoss mit direktem Straßenzugang (nicht barrierefrei) 
  • Etagenheizung (Gasetagenheizung) 
  • Parkettboden (Eiche) in allen Wohnräumen

 

Einmalkosten (bei MV-Abschluss zu bezahlen):

  • Kaution: € 5.900,00
  • keine Mietvertragserrichtungskosten 
  • Mietvertragsgebühr € 357,00

 

Sollten Sie zu einem bestimmten Thema mehr Informationen wünschen, übermitteln wir diese gerne oder recherchieren für Sie! 

Ich freue mich darauf, Ihnen diese Immobilie persönlich zeigen zu dürfen.

 

***Für einen Besichtigungstermin bitten wir um Voranmeldung per E-Mail/Anfrage. Wir bitten Sie Ihren Namen und Anschrift anzuführen.***

Aufgrund der Nachweispflicht können wir nur Anfragen mit vollständigen NamenTelefonnummer und Email bearbeiten. Nach Anfrage mit vollständigen Daten erhalten Sie eine Email, in der Sie das Exposé mit Adresse und genaueren Daten herunterladen können. 

Kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs weisen wir darauf hin, dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Vermieter besteht. Das wirtschaftliche Naheverhältnis ergibt sich aus der regelmäßigen Verbindung. 

Ihre Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzes vertraulich behandelt. 

 

 

 

 

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

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Letzte Änderung: 20.11.2025, 10:40:51 Uhr; Referenz-Nummer: 569
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