Beschreibung
Charmante Anlegerwohnung mit sonnigem Balkon in Rum
Eine attraktive Kapitalanlage mit bestehendem Mietverhältnis, sonnigem Balkon und guter Anbindung an Innsbruck.
Diese gepflegte Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk eines gut erhaltenen Mehrparteienhauses in der Innstraße 44 in Rum. Mit ca. 32,34 m² Wohnfläche, einem sonnigen Südwestbalkon und einer ruhigen Hofausrichtung bietet sie eine attraktive Kombination aus kompakter Wohnqualität und langfristigem Anlagepotenzial.
Die Wohnung ist über das Stiegenhaus erreichbar und verfügt über keinen Lift.
Besonders angenehm ist der großzügige Gemeinschaftsgarten mit seinem charaktervollen Kirschbaum – eine grüne Rückzugsmöglichkeit, die den Bewohnern zusätzlichen Freiraum bietet.
Die Wohnung
- Vorraum
- heller Wohn- und Schlafbereich
- separate Kochnische mit Fenster
- Badezimmer mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss
- sonniger Südwestbalkon mit Stadt- und Bergblick
- Gemeinschaftsgarten
- Gas-Etagenheizung mit Heizkörpern
Die großen, doppelt verglasten Kunststofffenster sorgen für viel Tageslicht. Die vollständig eingerichtete Küche ist mit den notwendigen Elektrogeräten ausgestattet.
Vermietung
Die Wohnung ist an ein zuverlässiges Paar vermietet. Der Mietvertrag wurde für fünf Jahre abgeschlossen, eine langfristige Fortführung ist laut Mietern gewünscht.
Pauschalmonatsmiete inklusive Betriebskosten, Strom und Heizung: € 1.082,-
Lage
Rum überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur und die schnelle Erreichbarkeit von Innsbruck. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Hinweis
Die dargestellten Einrichtungs- und Dekorationsideen wurden mithilfe von KI erstellt und dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Für weitere Informationen und detaillierte Unterlagen senden wir Ihnen gerne das vollständige Exposé zu.
Besichtigung
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Silvija Andrasevic
Immobilien Silvija
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office@immobilien-silvija.at
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.