Beschreibung
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Lassen Sie sich von dieser sonnigen Wohnung in unmittelbarer Nähe zur Plus City begeistern.
Der offen gestaltete Wohnbereich mit hochwertiger DAN-Küchenzeile lädt zum Wohlfühlen ein und öffnet sich zum südseitigen Balkon, auf dem Sie die Nachmittagssonne in entspannter Atmosphäre genießen können. Zwei Schlafzimmer mit kühler Nordausrichtung sorgen im Sommer für angenehmes Raumklima, während das hell verflieste Badezimmer mit Dusche und Badewanne pure Wohlfühlmomente bietet.
Ein praktischer Abstellraum schafft Ordnung und zusätzlichen Stauraum, die kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt für frische Luft, und dank WLAN genießen Sie modernen Wohnkomfort.
Ergänzt wird dieses attraktive Angebot durch ein komfortables Kellerabteil mit Licht und Steckdose sowie einen Waschmaschinenanschluss im Untergeschoss. Ein großzügiger Lift verbindet Tiefgarage und Dachgeschoss und garantiert barrierefreies Wohnen – hier erwartet Sie ein harmonisches Zuhause zum Ankommen und Wohlfühlen.
Lage
Nur 500 m von ihrem neuen Zuhause entfernt befindet sich die Straßenbahn, von der aus Sie bequem und schnell nach Traun und Linz kommen. In unmittelbarer Umgebung finden Sie Geschäfte für den täglichen Bedarf und viele kleinere Dienstleistungsbetriebe sowie das Einkaufs- und Freizeitparadies PlusCity.
Mit einer Wohnung in der Zentastraße in Langholzfeld wählen Sie Ihr Zuhause im beliebten Paschinger Ortsteil Langholzfeld. Genießen Sie die besonderen Vorzüge mit der unmittelbaren Nähe zu Erholungs- und Freizeitflächen. Für alle Sportbegeisterten bietet diese Lage zahlreiche Möglichkeiten für Ihre Hobbys wie Fußball, Tennis, Schwimmen, Fitnesskurse u. v. m.
Kosten und Befristung
Die Kosten der Vertragsabwicklung sind vom Mieter zu tragen.
Die Küche ist gegen eine Ablöse von 1.130,00 € zu übernehmen.
Ein Tiefgaragenplatz ist obligat anzumieten (siehe Preisdetailinformation).
Beheizt wird das Gebäude mittels Wärmepumpe. Die monatlichen Heizkosten finden Sie in der Preisdetailinformation.
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet.
Gemäß § 29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen.
Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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